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VG Trier, 07.07.2015 - 1 K 785/15.TR |
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- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2015 - A 11 S 2508/14
Behandlung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 31 Abs. 6 AsylVfG 1992
Auszug aus VG Trier, 07.07.2015 - 1 K 785/15
Im Übrigen mangelt es an den für die erstmalige Durchführung eines Zweitverfahrens mit den dort maßgeblichen Verfahrensgarantien und Verfahrensanforderungen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19. Januar 2015 - A 11 S 2508/14- in Juris).Ungeachtet der im Hinblick auf die asylverfahrensrechtlichen Regelungen mangelnden Verwaltungsaktsbefugnis, kann die Entscheidung des BVerwG vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13- in Bezug auf eine Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nicht unmittelbar übertragen werden, weil § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur auf § 60 Abs. 1 Sätze 3 und 4 AufenthG verweist und gerade nicht auf Satz 2, weshalb sich jedenfalls insoweit keine Bindung der Bundesrepublik Deutschland an eine anderweitige Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus ergeben könnte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19. Januar 2015, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus VG Trier, 07.07.2015 - 1 K 785/15
Ungeachtet der im Hinblick auf die asylverfahrensrechtlichen Regelungen mangelnden Verwaltungsaktsbefugnis, kann die Entscheidung des BVerwG vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13- in Bezug auf eine Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nicht unmittelbar übertragen werden, weil § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur auf § 60 Abs. 1 Sätze 3 und 4 AufenthG verweist und gerade nicht auf Satz 2, weshalb sich jedenfalls insoweit keine Bindung der Bundesrepublik Deutschland an eine anderweitige Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus ergeben könnte (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 19. Januar 2015, a.a.O.).